Im Ringen um die richtigen Maßnahmen zur Luftreinhaltung in München ist eine neue Entscheidung gefallen: Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Stadt München abgelehnt. Damit werden Euro-5-Dieselfahrverbote in München wahrscheinlicher.
Doch die Diskussion um die bislang geltenden Grenzwerte könnte sich ohnehin bald verschärfen: Bislang hat die EU einen Grenzwert von maximal 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter zugelassen. Ab 2030 soll der Grenzwert für die Stickstoffdioxid-Konzentration bei 20 Mikrogramm pro Kubikmeter liegen, also bei der Hälfte des bisherigen Grenzwerts.
Das wird viele Großstädte betreffen und die Stadtverwaltungen werden noch viel tiefer in die Maßnahmenkiste greifen müssen um den neuen Grenzwert zu erreichen. Wahrscheinlich wird es erst durch Tempo 30 + Spurensperrungen erreicht.
Umso bizarrer sind die Pläne zum Ausbau von Bundesstraßen und Autobahnen welche durch die Städte führen. Z. Bsp. A59 durch Duisburg soll auf 8 Spuren ausgebaut werden. Sobald die Luftwerte nach der Eröffnung vorliegen kommt eine Klage, dann Gerichtsurteil und dann werden die neuen Spuren wieder gesperrt. Wenn es blöd läuft mit den Luftwerten werden nicht nur die neuen Spuren gesperrt.
Dann fährt man entweder ganz innen, quasi auf der Überholspur und wird regelmäßig mit 220km/h überfahren oder ganz außen, da muss man dann nur an den Auffahrten aufpassen.
Reiter weist aber darauf hin, dass Tempo 30 auf der Landshuter Allee Wirkung gezeigt habe: "Die Werte sind gesunken und die Grenzwerte wurden seit Einführung von Tempo 30 im Juni hier durchwegs eingehalten", schreibt der Oberbürgermeister auf Anfrage. "Auch wenn grundsätzlich der Jahresmittelwert gilt, ist das ein Hinweis, dass das Tempolimit auf der Landshuter Allee zu einer Verbesserung der Luftwerte geführt hat."
Das heißt doch wohl, dass man das Tempo 30-Schild wieder entfernen kann, weil die Grenzwerte jetzt gehalten werden. Oder? So funktioniert doch die wunderbare Autohirn-Logik.
Soweit ich weiß fällt der Tempo-30-Aufhebungszwang wegen guter Luftwerte mit dem neuen Straßenverkehrsgesetz weg. Solche Fälle sollte es also künftig nicht mehr geben.