Du würdest dich nicht "über eine kurze Bestätigung meiner Anfrage freuen", wir sind hier nicht zum Spaß, sondern "bitte sie, mir dieses unverzüglich und schriftlich zu bestätigen"! Bonuspunkte für eine Fristsetzung ;)
Ich hätte einen laminierten Zweizeiler versendet mit der obligatorischen Androhung von rechtlichen Schritten. Für die DSGVO hätte ich eine Frist gesetzt.
Hintergrund: Erstens hab ich keine Lust, nett zu Nervensägen zu sein und zweitens bilde ich mir ein, dass es klug ist, so generisch, knapp und formell wie möglich zu antworten. Jede Zeile ist ein potentielles Geschenk für die Datenkraken, auch hier.
heute habe ich unaufgefordert Werbung per Post von Ihnen erhalten. Hiermit bitte ich Sie, meine Daten für jegliche Nutzung zu Werbezwecken zu sperren.
Meine Anschrift: ...
Bitte bestätigen Sie mir die Sperrung per E-Mail. Sollte ich weiterhin Werbung von Ihrem Unternehmen erhalten, behalte ich mir vor, bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde eine Beschwerde einzureichen.
Mit freundlichen Grüßen,
...
Das Schlüsselwort ist Sperrung. Löschung ist nicht zulässig, wenn du dort Kunde warst.
Das oben entsprechend anpassen und per E-Mail abschicken. Klappt in der Regel ganz gut.
Nach einem Online-Einkauf ist mir das noch nicht passiert. Auf dem Briefkasten habe ich einen Aufkleber, auf dem steht:
Unerwünschte Werbung wird kostenpflichtig entsorgt.
Seitdem der da klebt, ist gefühlt auch der übrige Spam, der da ankommt, weniger geworden. Personalisierte Werbung hatte ich in der Post schon lange nicht mehr, aber sollte das doch mal wieder vorkommen, werde ich die Drohung auf dem Briefkasten wahr machen und dem Absender die Entsorgung des Spams in Rechnung stellen.
Der Kleber bringt nichts, wenn die Werbung an dich adressiert ist, dann muss diese nämlich zugestellt werden. Das war bei dem vorliegenden Exemplar der Fall, von außen sah es aus wie ein herkömmlicher Brief.
Aber gute Idee Entsorgungskosten in Rechnung zustellen.
Meine "Lieblings"-Werbung ist, wenn sich Unternehmen denken, diese Person hat über unsere Webseite bestellt, lass uns ihr einen physikalischen Katalog zusenden...
Meistens kann man zumindest die Mails recht einfach abbestellen--auch wenn der von der EU verlangte Double Opt-in oft irgendwie umgangen wird (vorgeklickte/ignorierte Checkboxen beim Einkauf oder auch mal gleich Newsletteranfrage zusenden komplett ohne Checkbox). Beim Abbestellen bin ich relativ konsequent, aber die DSGVO-Brief-Geschichte mache ich quasi nie, weil es einfach Stress ist und sowieso nicht überprüfbar ist, ob das was bringt. Bei einem Magazin hatte ich einmal was gespendet, aber die haben mein Opt-Out für ihre Mails jedes Mal ignoriert, weswegen ich das mit dem Spenden dann im nächsten Jahr sein gelassen habe.
Manche E-Mail Clients bieten, bei Spam-Mails, sogar abmelden per Knopf Druck an, leider wird das oft mittels diverser Tricks umgangen.
Eine Mail sollte reichen bei der DSGVO Datenlöschung oder -anfrage. Wobei ersteres natürlich nur schwer überprüfbar ist für unsereins. Allerdings können die Läden natürlich in Teufelsküche kommen, falls das auffliegt.
Manche E-Mail Clients bieten, bei Spam-Mails, sogar abmelden per Knopf Druck an
Das ist nur ein Header in der Mail und der wird vom Absender mit einer URL befüllt die man zum abmelden aufrufen kann. Ob damit auch tatsächlich eine Abmeldung passiert ist natürlich auch da nicht garantiert.
Gibt's beim "Abmelden" von Spam nicht immer die Gefahr, dass du damit bestätigst, dass die Mailadresse existiert und gelesen wird, was den Weiterverkaufswert an andere Spammer erhöht?
Die Löschung deiner Daten ist unzulässig. Da hilft auch nicht der schwache DSGVO-Verweis. Widerspruch zu Werbezwecken und Löschung nicht nötiger Daten ist sofort machbar, Rest nach Ende der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Im Rahmen des „überwiegenden berechtigten Interesses“ ist das Versenden solcher Briefe gestattet.
Warum sollte das Löschen der Daten unzulässig sein? Die Daten sind nicht mehr erforderlich und können problemlos gelöscht werden? Der Zweck der Erhebung war online Shopping, der Account und versandt, nun bin ich kein Kunde mehr, somit sind die Daten nicht mehr notwendig.
Wie hängt das miteinander zusammen? Nur weil es an einer Stelle klein gedruckt steht und als Einverständnis betrachtet wird, heißt das nicht, dass ich es befürworte oder toleriere. Genau deshalb schreibe ich diese E-Mail, um darauf hinzuweisen, dass ich als Kunde diese Praxis nicht gutheiße und deshalb keine weiteren Einkäufe tätigen werde. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass es rechtlich legitim ist. Unnötiger hinweise. Es geht hier nicht um, was rechtens ist, sondern darum, was ich als Kunde gut finde und was nicht. Und dieser Punkt widerspricht dem Ersten, oder ich habe ihn missverstanden.
Zur Aufbewahrungsfrist: Der Händler muss tatsächlich diverse Daten aus steuerrechtlichen Gründen viele Jahre aufheben (afaik 10 oder 11 Jahre?). Da hilft dann wirklich keine Löschanfrage nach DSGVO. Aber eben der Sperrvermerk, der besagt, dass die Daten eben nicht mehr weiter genutzt werden dürfen für irgendwas
Ich kann verstehen, warum Unternehmen das machen. Als Kunde, der aber regelmäßig diverse Preisvergleichsseiten nutzt und daher auch in zig verschiedenen Onlineshops bestellt, will ich nicht ständig von zig Firmen Werbung bekommen