Tolles Framing dass Datenschutz schöne Sachen verhindert und daher schlecht ist.
Der Verein hat seit den 1950er-Jahren dafür die Adressen der Ü-80-Jährigen von der Stadt Haan erhalten und so jährlich über 300 Weckmänner verteilt. Das ist aber seit der EU-Gesetzgebung und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) seit sechs Jahren nicht mehr zulässig.
Die Stadt hatte aber nach Angaben des Vereins weiterhin die Daten rausgegeben, wohl weil die Aktion nett klingt
Es wurde sich also wissentlich lieber fünf Jahre lang über geltendes Recht hinweggesetzt anstatt ein paar Minuten nachzudenken ob es eine einfache rechtskonforme Lösung gibt.
Die Stadt könnte auch kurz bei den entsprechenden Personen nachfragen ob sie einverstanden sind dass für diese Aktion ihre Adresse in Zukunft weitergegeben wird. Kein riesen Aufwand und diejenigen die das nicht wollen werden nicht belästigt.
Die Stadt könnte auch kurz bei den entsprechenden Personen nachfragen ob sie einverstanden sind dass für diese Aktion ihre Adresse in Zukunft weitergegeben wird.
Auch dazu ist eine Datenverarbeitung nötig, die einen Rechtsgrund braucht.
Ich hätte vermutet dass eine Anfrage zur Datenverarbeitung möglich sein sollte, da die Daten noch nicht "genutzt"/"weiterverarbeitet" wurden. Aber es stimmt natürlich dass auch dieser Vorgang schon eine Datenverarbeitung ist und sowas nicht beliebig geschehen sollte. Danke für den Hinweis :)
Ich habe allerdings die Hoffnung dass man dafür eine Lösung finden könnte, wenn einem etwas an so einer Aktion liegt.
Die Stadt könnte auch kurz bei den entsprechenden Personen nachfragen ob sie einverstanden sind dass für diese Aktion ihre Adresse in Zukunft weitergegeben wird.
Ich bin mir ziemlich sicher dass das nicht geht. Die Stadt darf mit den Adressen auch nur gesetzlich vorgesehen Aufgaben erfüllen.
Es gibt noch eine Möglichkeit für öffentliche Einrichtungen, z. Bsp. Forschunginstitute stichprobenartig Adressen von Einwohnermeldeamt zu bekommen. Es ist fraglich, ob sich ein Verein dafür qualifiziert. Der Verein könnte vielleicht mit einer öffentlichen Einrichtung eine Kooperation eingehen. Ich glaube das Hauptproblem nach DSGVO war bislang, dass der Verein ALLE Adressen von Ü80 haben wollte. Man könnte aber stattdessen nach einer Stichprobe von 300 Adressen von Ü70 fragen.
Edit: Es heißt Gruppenauskunft und es reicht ein öffentliches Interesse. Das Ziel muss aber ein Forschungvorhaben sein laut Stadt Köln. Laut Gesetz reicht aber öffentliches Interesse auch ohne Forschungvorhaben?
Ich glaube, das geht auch nicht. Ob es eine Stichprobe ist, ist nicht der Punkt. Da geht es wohl darum, nicht mehr Daten herauszugeben als nötig. Für ein Forschungsvorhaben braucht man sowieso nur eine Stichprobe.
Unter öffentlichem Interesse ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist. Es muss sich um ein innerstaatliches öffentliches Interesse handeln. Interessen eines anderen Staates sind keine öffentlichen Interessen im Sinne des § 46 BMG.