Der Ulmer Drogeriemarktunternehmer Erwin Müller hat am Montag im Erbschaftsstreit mit seinen drei erwachsenen Adoptivkindern gewonnen. Er muss ihnen nicht den Pflichtteil vererben.
Mir erschließt sich nicht ganz, warum man Erwachsene adoptiert, um sie gleichzeitig vom Pflichtteil des Erbes auszuschließen. Es stand übrigens nicht in dem Artikel, ob er ihnen nicht doch etwas vermachen würde, halt nur nicht den Pflichtteil.
Tatsächlicher Grund der Adoptionen soll gewesen sein, dass sich damit die sonstigen innerfamiliären Ansprüche auf das Erbe rein rechtlich verschoben hätten.
Wenn er denen was vermachen wollte ergibt der Satz damit irgendwie Sinn, vorher hab ich den irgendwie nicht verstanden.
Der 91-jährige Erwin Müller selbst hatte zu Prozessbeginn erklären lassen, die drei nur aus Zuneigung und Vertrauen adoptiert zu haben. Der Drogeriemarktbesitzer soll sie auf der Jagd kennengelernt haben.
Hier klingts irgendwie so als sei er auf Erbschleicher reingefallen.
In diesem Spiegelartikel wird gemutmaßt ,dass es darum ging den Pflichtanteil seines leiblichen Sohnes zu drücken. In dem Vertrag wurde auch eine (regelmäßige) Schenkung von 400k alle paar Jahre festgelegt, die aber nur ein Mal erfolgt ist.
Er will die Kohle also weder an seine leiblichen noch an die adoptierten Kinder vererben. Was hat er denn dann damit vor? Erwachsenenadoption ist ja eh so eine Sache, die eigentlich nur zum Erben, für Titel oder für sonstige niedere Beweggründe reicher Menschen gut ist.