Ein Handwerker postet ein Foto aus einem Spendenkalender. Kölner Gerichte verurteilen ihn wegen Urheberrechtsverletzung, eine Verfassungsbeschwerde läuft leer.
Als Gegenleistung für das kostenlose Fotoshooting und die kostenlose Bearbeitung der Fotos erhalte ich von dir unwiderruflich die uneingeschränkten Veröffentlichungsrechte der von mir erstellten Fotos
Für die anstehenden TFP-Shootings passt du am besten, wenn Du zwischen 18 bis maximal 30 Jahre bist
Bewerbungen mit Fotos, die dich bekleidet zeigen, können generell nicht berücksichtigt werden.
Mehr rote Flaggen als bei nem kommunistischen Parteitag.
Nö, nicht möglich. Vom Urheberecht ja, aber die Personen haben ja das Recht am eigenen Bild und da ist widerspruch immer möglich. Der Fotograf darf dann die gesamte Person rauszensiren und des Rest weiter veröffentlichen
Das stimmt nicht. Im Rahmen solcher Fotoshootings wird in aller Regel ein Model Release unterschrieben, bei denen man auf das Recht am eigenen Bild weitestgehend verzichtet. Wie immer ist ein Widerruf nicht absolut unmöglich, aber hat ziemlich hohe Hürden.