Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht bestätigt eine Anordnung der Datenschutzbehörde, laut der eine Online-Apotheke nicht immer das Alter erheben darf.
Oha. Das könnte richtig gelesen weitreichende Folgen haben. Ich denke gerade an Steam, wo man auch sein Alter angeben muss, um bestimmte Spiele zu sehen. Ich frage mich, ob so ein Richterspruch auch bis in solche Gefilde dringt.
Ich denke nicht, dass das Steam betreffen wird, da:
das Alter von Kunden nicht länger beim Bestellen auch von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten und Drogerieprodukten zu erheben.
Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten muss also weiterhin besondere Sorgfalt walten, damit das Zeug nicht einfach bei den Kids landet. Entsprechend denke ich, dass es im Fall von Steam legitim ist, bei 18+ Spielen zu fragen, ob man überhaupt volljährig ist.
Dass natürlich jeder einfach 1970.01.01 als Geburtstag angeben kann und die Daten nicht überprüfbar sind, ist ein anderes Problem.
Ich denke gerade wenn die eigentlich interessante Frage nur ist ob jemand mindestens 18 Jahre alt ist kann man aus Datenschutz-Sicht die Frage nach dem genauen Geburtsdatum schlecht rechtfertigen.
Ist ja auch nicht so als wollte steam das Geburtsdatum andauernd abfragen, sie sind aber durch rechtliche Vorschriften dazu verpflichtet. Zumindest las ich das vor einigen Jahren mal als Begründung dafür.
Steam ist da schon faszinierend, weil die halt auch offensichtlich falsche Geburtsdaten als Alterskontrolle akzeptieren. Du kannst da den 1.1.1900 als Geburtsdatum auswählen, was dich älter macht als der älteste lebende Mensch und dann dir die wunderbarsten Spiele ab 18 angucken.
Ich dachte, dass das schon jahrelang so gilt. Hab z.B. einen Artikel von 2016 gefunden, in dem die Abfrage des Geburtsdatums als unzulässig gesehen wird (Ausnahme Alkohol, Medien ohne Jugendfreigabe etc.).
Insofern versteh ich nicht, warum jemand damit bis zur höchsten Instanz geht, nur weil man glaubt, Apotheken hätten Sonderrechte.