Ein Autohändler bietet 22 aus China importierte Elektro-SUVs von Volkswagen an. Der Hersteller lässt die Fahrzeuge konfiszieren und fordert die Verschrottung. Worum geht es bei dem Streit? Von Andreas Wolter.
Doch Volkswagen hält das Vorgehen des Händlers für illegal. Der Konzern sieht sich in seinen Markenrechten verletzt. Allein Volkswagen sei berechtigt zu entscheiden, ob und wann ein Modell wie der ID.6 auch in Europa eingeführt werde. Dieser Argumentation folgte das Landgericht Hamburg. Es untersagte dem Autohändler per Einstweiliger Verfügung und später auch per Urteil, "zum geschäftlichen Verkehr in der Europäischen Union das Zeichen VW im Kreis und ID.6 für Kraftfahrzeuge zu benutzen".
Der ID.6 mit 7 Sitzen kostet den chinesischen Endkunden umgerechnet rund 26.000 Euro. In Deutschland verlangen Händler schon für den kleineren ID.3 deutlich mehr, nämlich rund 39.000 Euro.
Der chinesische Lohn ist geringer als der Deutsche. Und Vw musste in China bereits mehrfach die Preise reduzieren, um mit Byd und Tesla mithalten zu können. Wobei natürlich einer der Gründe dafür ist, dass man in China mittlerweile aufgrund der Abgasnorm viel weniger Verbrenner verkaufen kann. Vw kann also anders als in Deutschland seine Margen nicht über Verbrenner erzeugen und muss sich entweder aus China zurückziehen oder geringe bis negative Margen hinnehmen. Da China der größte Markt Vws ist, machen sie zweiteres.
Ja ja, freier Markt und so, aber nur wenn es den Unternehmen auch nützt.
Wenn Kapazitäten ins Ausland verlagert werden, weil dort billiger (sprich "mit weniger Lohn und Arbeitsschutz") produziert werden kann, dann ist das super. Kommen diese günstigeren Güter aber zurück, ohne dass das Unternehmen die entsprechende Marge kassiert, ist das natürlich wieder ein Fall fürs Gericht.
Kann das VW auch bei allen gewerblichen Gebrauchtwagenhändlern sagen "so der muss jetzt verschrottet werden, wir verbieten die Nutzung unserer Marke, weil der Golf 5 nicht mehr verkauft werden soll"?
Oder dürfte der Händler die Markenzeichen abnehmen und es dann doch verkaufen? Wie kann das denn bitte in einer Marktwirtschaft legal sein, dass existierende legale Produkte einfach nicht verkauft werden dürfen, weil es nicht in die globale Strategie der Firma passt? Das ist doch schon halbe auf dem Weg zur Oligarchie.
Mir erschließt sich das ganze eh nicht. Der Konzern hat die Wagen ja aus freien Stücken mit den entsprechenden Logos versehen in den Verkauf gegeben. Das zu verkaufende Fahrzeug als Importeur dann einen "VW Id.6" zu nennen ist ja eine rein faktische Beschreibung des Ganzen.
Eher nachvollziehen könnte ich, wenn es im Kaufvertrag eine Klausel gegen den gewerbsmäßigen Weiterverkauf durch den Käufer gäbe, aber davon ist hier ja nicht die Rede.
Am Ende bin ich natürlich nur Westentaschenjurist, und könnte wenn es mich wirklich interessiert auch einfach mal das Urteil lesen, aber stattdessen kommentiere ich lieber fröhlich.
Für mich auch nicht ganz nachvollziehbar. VW hätte aus meiner Sicht jedes Recht, in Europa den Service zu verweigern, keine Ersatzteile bereitzustellen usw. Aber dass man legal von VW China genauere Fahrzeuge einfach konfiszieren kann, wundert mich dann schon.
Wahrscheinlich hat VW China nur eine Lizenz für die Nutzung der Marke Volkswagen im chinesischen Markt. Ergo hat dann auch der Käufer nur diese Lizenz erworben. Aber trotzdem sehr sehr befremdlich das ganze...
Ein Verkaufs-/Vertriebsverbot könnte ich irgendwie noch nachvollziehen, aber dass VW einfach so rechtmäßig erworbenes fremdes Eigentum konfiszieren und vernichten darf, entspricht nicht meinem Rechtsverständnis.
Wenn ich den Videobeitrag korrekt verstanden habe, dann beansprucht Vw, dass die Marke "Id.6" in Deutschland nicht genutzt werden darf. Auf dieser Grundlage wird dem Händler dann die Nutzung jeglicher Vw-Marken verboten.
Was ich aber im Beitrag nicht verstanden habe, ist, warum dem Händler nicht die Möglichkeit gegeben wird, die Logos abzuschrauben.
Dem Händler wird die Möglichkeit nicht gegeben, weil VW nicht will, dass er den ID.6 verkauft, auch nicht unter anderem Namen. Um ihn daran zu hindern gibt es z.B. den Weg übers Patentrecht: Der Händler will Produkte verkaufen, die von Patenten von VW betroffen sind (ist sehr Wahrscheinlich und lässt sich für VW auch sehr einfach nachweisen), sei es das Produkt selbst oder ein Herstellungsverfahren. Der Händler hat keine Rechte an diesen Patenten, entsprechend kann die Einfuhr und der Verkauf verboten werden, und VW kann verlangen, dass die Produkte vernichtet werden.