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Erfolg für Quad9: DNS-Anbieter doch nicht für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich – netzpolitik.org

netzpolitik.org Erfolg für Quad9: DNS-Anbieter doch nicht für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich – netzpolitik.org

Wer einfach die Namen von Webseiten in IP-Adressen übersetzt, ist nicht für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich. Das Dresdner Oberlandesgericht hob ein früheres Urteil auf und erteilt Netzsperren eine Absage. Das schafft Rechtssicherheit für Internetdienste und stärkt die Informationsfreiheit.

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Erfolg für die deutsche Netzgemeinde!

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