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3 comments
  • Blödsinn. Deepfakes sind ohne Einwilligung nicht erlaubt. Wenn noch Verleumdung dazu kommt, sind sie gleich doppelt verboten.

    Es sei denn natürlich, man kann sich auf Kunstfreiheit oder Informationsfreiheit berufen.

    Um Wirkung zu entfalten, muss das Verbot allgemein und absolut sein. Auch für die Satire darf es keine Ausnahmen geben, denn sonst ließe sich immer behaupten, eine Fälschung sei doch nur Satire.

    Hier habe ich also verfassungsrechtliche Zweifel, ob ein absolutes Verbot überhaupt geht. Es ist in jedem Fall ein Eingriff in die Menschenrechte, um es mal so zu sagen.

    ETA: In Zukunft werden Deepfakes garantiert in großem Stil in Film-, Video und Gameproduktionen benutzt. Der Eingriff wäre also massiv.

    Das vorsätzliche Verbreiten von nicht erlaubten Deepfakes muss ebenfalls strafrechtliche Konsequenzen haben. (Think before you share!) Hierbei müssen auch die Plattformen in die Pflicht genommen werden.

    Da Deepfakes eben nicht zu erkennen sind, würde das einem Verbot gleichkommen, überhaupt Bilder, Videos oder Audios zu sharen. Wieder verfassungsrechtlich zweifelhaft.

    Des Weiteren fordern wir, dass manipulative Social-Bots, die sich als echte Menschen ausgeben, generell verboten werden!

    Der AI Act schreibt bereits vor, dass KI-Inhalte gekennzeichnet werden. Also sinnlos.