Das hessische Verfassungsschutzgesetz ist in weiten Teilen verfassungswidrig, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Schwarz-Rot muss stark nachbessern.
Ich frag mich immer wieder, was die Politik sich von solchen Maßnahmen erhofft, wenn gleichzeitig die reguläre Arbeit der Sicherheitsbehörden aufgrund von Personalmangel nicht erledigt werden kann.