Bundesarbeitsgericht: Duschen kann laut Gerichtsurteil Teil der Arbeitszeit sein
Bundesarbeitsgericht: Duschen kann laut Gerichtsurteil Teil der Arbeitszeit sein
www.zeit.de Bundesarbeitsgericht: Duschen kann laut Gerichtsurteil Teil der Arbeitszeit sein
In bestimmten Fällen müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten die Zeit zum Duschen vergüten. Maßgebend ist dem Bundesarbeitsgericht zufolge der Grad der Verschmutzung.
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