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Bundesarbeitsgericht: Duschen kann laut Gerichtsurteil Teil der Arbeitszeit sein

www.zeit.de Bundesarbeitsgericht: Duschen kann laut Gerichtsurteil Teil der Arbeitszeit sein

In bestimmten Fällen müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten die Zeit zum Duschen vergüten. Maßgebend ist dem Bundesarbeitsgericht zufolge der Grad der Verschmutzung.

Bundesarbeitsgericht: Duschen kann laut Gerichtsurteil Teil der Arbeitszeit sein
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