VG zum Fahrtenbuch: Behörde war zu faul zum Googeln
VG zum Fahrtenbuch: Behörde war zu faul zum Googeln

VG zum Fahrtenbuch: Behörde war zu faul zum Googeln

VG zum Fahrtenbuch: Behörde war zu faul zum Googeln
VG zum Fahrtenbuch: Behörde war zu faul zum Googeln
Das VG Berlin erinnerte außerdem daran, dass die Fahrtenbuchauflage nicht dazu diene, die fehlende Mitwirkung des Fahrzeughalters bei der Aufklärung zu sanktionieren
Das dürfen sich so manche kleine Amtsrichter und Dorfsheriffs mal hinter die Ohren tätowieren.
Ich sehe das Fahrtenbuch gerade bei Firmen als das einzig sinnvolle Mittel an - natürlich wissen Firmen, wer ihre Mitarbeiter sind. Und Firmen sollten als Halter des Fahrzeugs eigentlich auch kein Aussageverweigerungsrecht haben - sie sind halt eine Firma und kein konkret Beschuldigter mit irgendeinem Verweigerungsrecht.
natürlich wissen Firmen, wer ihre Mitarbeiter sind.
Das heißt aber noch lang nicht, dass die aktuell befragte Person in einer Firma immer über das fragliche Fahrzeug Bescheid weiß. Ganz im Gegenteil, sowas kann auch mal anstrengend und langwierig werden.
Und Firmen sollten als Halter des Fahrzeugs eigentlich auch kein Aussageverweigerungsrecht haben
Darum geht es nicht, sondern um den Aufwand. Firmen sind keine Hilfspolizei.