Wenn Menschen so eine Frage stellen, dann sollte ihr moralischer Kompass die doch anschreiben, dass es nicht okay ist. Wäre es okay, würdest du dir diese Frage doch gar nicht stellen.
Wenn auch nur einer der beiden Sexualpartner jünger als 14 Jahre ist, ist Sex generell verboten! Es macht sich immer die ältere Person wegen sexuellem Missbrauchs von Kindern strafbar.
(X) = beide strafunmündig da unter 14 J.
m.E. = mit Einschränkung
In diesen Konstellationen ist Sex mit Einschränkungen erlaubt. Denn, wer zwar älter als 14 Jahre, aber noch unter 18 Jahren ist, gilt als Jugendlicher. Und auch Jugendliche sollen in ihrer sexuellen Selbstbestimmung geschützt werden. Daher muss § 182 StGB beachtet werden. Wer einer Person unter 18 Jahren ein Entgelt für sexuelle Handlungen bietet, wer eine Zwangslage ausnutzt, oder auch, wer die sexuelle Selbstbestimmung des Jugendlichen ausnutzt, macht sich strafbar.
Erlaubt = Einvernehmlicher Sex ist ohne Einschränkungen erlaubt.