Nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe muss die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm überarbeiten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden: Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus.
Die sollen wenigstens mal irgendein Tempolimit einführen. Und wenn es 180 oder 200 ist. Ist nicht ideal aber wäre zumindest mal ein Anfang. Wenn man das dann schrittweise herabsetzt in den nächsten Jahren, ist der Widerstand nicht mehr ganz so hoch... Wie mit dem Frosch im Glas mit dem heißen Wasser.
Insbesondere zweispurige Autobahnen dürften gar nicht ohne Tempolimit befahrbar sein. Was da für Geschwindigkeitsdifferenzen zwischen LKW/Bussen und Rasern (finde gerade keinen besseren Begriff) entstehen ist Wahnsinn. Und mit 100-120 km/h biste da mittendrin.
Die Umwelthilfe war zuletzt schon einmal juristisch gegen die Klimapolitik der Bundesregierung vorgegangen und hatte im November 2023 einen Sieg errungen. Damals hatte das OVG Berlin-Brandenburg geurteilt, dass die Regierung ein Klima-Sofortprogramm in den Sektoren Verkehr und Gebäude auflegen muss. Dagegen läuft die Revision beim Bundesverwaltungsgericht. Auch gegen die jüngste Entscheidung kann die Bundesregierung in Revision gehen. Auch dann wäre der Fall eine Angelegenheit für das Bundesverwaltungsgericht.
Sagt doch leider alles über Klimapolitik in diesem Land. Ohne entsprechende Konsequenzen wird es auch dieses mal niemanden wirklich interessieren.