2022 hatte das Bundeskartellamt Amazon eine "überragende marktübergreifende Bedeutung" bescheinigt und unter verschärfte Beobachtung gestellt. Der Konzern legte Beschwerde ein - und scheiterte damit nun vor dem Bundesgerichtshof.
Richtig geil, wie sich das bedeutendste E-Commerce Unternehmen der ganzen Welt in so einer Selbstverzwergung übt. Wäre mir als Jurist peinlich, das im Verfahren vorzutragen.