Die Löschung deiner Daten ist unzulässig. Da hilft auch nicht der schwache DSGVO-Verweis. Widerspruch zu Werbezwecken und Löschung nicht nötiger Daten ist sofort machbar, Rest nach Ende der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Im Rahmen des „überwiegenden berechtigten Interesses“ ist das Versenden solcher Briefe gestattet.
Warum sollte das Löschen der Daten unzulässig sein? Die Daten sind nicht mehr erforderlich und können problemlos gelöscht werden? Der Zweck der Erhebung war online Shopping, der Account und versandt, nun bin ich kein Kunde mehr, somit sind die Daten nicht mehr notwendig.
Wie hängt das miteinander zusammen? Nur weil es an einer Stelle klein gedruckt steht und als Einverständnis betrachtet wird, heißt das nicht, dass ich es befürworte oder toleriere. Genau deshalb schreibe ich diese E-Mail, um darauf hinzuweisen, dass ich als Kunde diese Praxis nicht gutheiße und deshalb keine weiteren Einkäufe tätigen werde. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass es rechtlich legitim ist. Unnötiger hinweise. Es geht hier nicht um, was rechtens ist, sondern darum, was ich als Kunde gut finde und was nicht. Und dieser Punkt widerspricht dem Ersten, oder ich habe ihn missverstanden.
Zur Aufbewahrungsfrist: Der Händler muss tatsächlich diverse Daten aus steuerrechtlichen Gründen viele Jahre aufheben (afaik 10 oder 11 Jahre?). Da hilft dann wirklich keine Löschanfrage nach DSGVO. Aber eben der Sperrvermerk, der besagt, dass die Daten eben nicht mehr weiter genutzt werden dürfen für irgendwas
Es geht dabei um zweckgebundene Daten wie E-Mail-Verkehr, Rechnung oder Ähnliches, welche für Nachweise beispielsweise beim Finanzamt nötig werden. Das betrifft aber sicherlich nicht sämtliche von denen über mich gebunkerten Daten, ich denke da an mein Nutzerkonto oder losgelöst meine Anschrift, E-Mail-Adresse oder Vorlieben für bestimmte Weinsorten. Somit müssen die sicherlich teilweise meiner Löschanfrage nachkommen.