In der geplanten Änderung geht es um den Paragraph 96 des Aufenthaltsgesetzes. Bisher stellt das Gesetz unter Strafe, wer Menschen gegen Geld in die EU bringt, also als Gegenleistung “einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt”. Die bestehende Unterscheidung zwischen finanziellen Beweggründen und der uneigennützigen, nach internationalen Übereinkommen angezeigten Rettung durch zivile Organisationen wird durch den geplanten Gesetzesentwurf allerdings aufgehoben. In Zukunft wird kein finanzieller Vorteil notwendig sein, um eine Strafbarkeit zu begründen, eine Ausnahme für humanitäre Arbeit ist nicht vorgesehen.
Weil es ja nicht verbietet Menschen in Seenot zu retten und in in den nächsten sicheren Hafen zu bringen. Nur müssen Retter jetzt halt vorsichtig sein, dass es wirklich "Seenot" ist und, dass die Menschen, die sie die Menschen, die sie retten auch wirklich in den nächsten sicherne Hafen bringen.
Im Endeffekt passiert durch so ein Gesetz echt nicht viel. Italien hat das ja schon länger und die Anklage gegen Carola Rackete wurde fallengelassen. Libyen ist halt nicht sicher und Leute in Nussschalen geraten im Mittelmeer recht schnell in Seenot.
Wenn überhaupt gäbe es in bestimmten Einzelfällen, wie den hier beschriebenen, ein Problem für Aktivisten. Aber das sind wohl Einzelfälle.
Soweit ich weiß gibt es auch noch Ausnahmen für Menschen, die wirklich Flüchtlinge sind. Wenn Du z.B. einen iranische Frauenrechtlerin mit deinem Flugzeug nach Deutschland bringst, verletzt du dabei kein Gesetz, wenn du das am Flughafen (also bei der Einreise) sofort meldest. Selbst, wenn sie dich bezahlt. Wer sich direkt mit dem iranischen Regime anlegt hat halt Anrecht auf Asyl und ist ein Flüchtling, dessen Einreise legal ist. "Flüchtling" ist aber recht eng definiert. Vor Hungersnöten oder so zu fliehen macht dich noch lange nicht zum Flüchtling. Du musst schon wegen deiner Meinung, Herkunft oder Religion verfolgt werden.