Tempolimit (angeblich) nicht verstanden: Raser muss sich einiges anhören
Tempolimit (angeblich) nicht verstanden: Raser muss sich einiges anhören
Tempolimit (angeblich) nicht verstanden: Raser muss sich einiges anhören
Der Mann fuhr mit fast 150 km/h auf der A7 Richtung Kassel durch einen Bereich, der für eine LKW-Kontrolle vorgesehen war. Er hätte dort maximal 60 km/h fahren dürfen, für LKW und Busse bestand zudem ein Überholverbot. Die Anordnungen erfolgten über sogenannte Klappschilder, die fest an der Autobahn angebracht sind und im Bedarfsfall aufgeklappt werden. Die Fahrt kostete den Mann 900 Euro als Geldbuße und brachte ihm zudem ein dreimonatiges Fahrverbot ein.
Seine Rechtsbeschwerde hatte keinen Erfolg – der 2. Strafsenat des OLG Frankfurt stellte sogar eine vorsätzliche Begehung der Tat fest (Beschluss vom 20.01.2025 – 2 Orbs 4/25). Der Mann hatte auf eine "völlig verwirrende Beschilderung" verwiesen, konnte die Richterinnen und Richter aber nicht überzeugen.
Bei der Begründung, weshalb eine verwirrende Beschilderung keine Entlastung sein könne, wurde das Gericht deutlich: "Dass der Betroffene bereits diese einfache und klar verständliche Anordnung nicht versteht, begründet kein(en) Verbotsirrtum, wie die Verteidigung vorträgt, sondern lediglich die Notwendigkeit der Überprüfung, ob der Betroffene nach eigenem Bekunden noch kognitiv in der Lage ist weiter am Straßenverkehr teilzunehmen". Jemand der etwas nicht verstehe, sei noch viel mehr zur Vorsicht verpflichtet und müsse daher erst recht langsam fahren.
Seine Argumentation hatte für den Fahrer sogar negative Auswirkungen: Denn das OLG unterstellte ihm Vorsatz. Wer Verkehrsschilder nicht verstehe oder nicht verstehen wolle und genau das Gegenteil tue, indem er 146 km/h statt 60 km/h fahre, handele vorsätzlich. Denn er entscheide sich bewusst und gewollt dazu, die Regelungen und die Verkehrssituation zu ignorieren. Damit stelle er sich mit Absicht gegen die Rechtsordnung und gefährde bewusst und gewollt andere allein um des eigenen schnelleren Fortkommens willen.
Ehm, was? Fast dreifaches Tempolimit gefahren, und das ist die Strafe. Dann kann er ja in drei Monaten wieder so fahren wir er wahrscheinlich immer fährt, super /s
Wenn da noch die Überprüfung dazukommt, ob er kognitiv in der Lage ist, am Straßenverkehr teilzunehmen (MPU/"Idiotentest"), darf er die auch noch selbst bezahlen. Und nicht alle bestehen die auf Anhieb. Möglicherweise kommt auch noch eine verpflichtende Nachschulung dazu. Das wird also schon noch etwas teurer.
Allgemein sollten sich die Bußgelder in Verkehrssachen trotzdem am Einkommen orientieren, wie im Strafrecht. Manche Länder beschlagnahmen ja bei schweren Verstößen auch das Fahrzeug und versteigern das dann. Das wäre auch eine gute Maßnahme.
Sorry, aber wer so rast, sollte den Lappen auf Lebzeit verlieren und auch keinen neuen mehr bekommen.
Ich hoffe, dass die Nummer mit seiner Beschwerde noch richtig nach hinten losgeht. Denn die jetzige Strafe ist tatsächlich viel zu gering.
Wenn das Gericht aus Autofahrern besteht, gibt's halt milde "Strafen".
Naja, Wenn man jemanden tötet, in einem schuldhaft verursachten Unfall unter grober Missachtung der Verkehrsregeln, dann gibt es oft nur 2.000-3.000 Euro und ein halbes Jahr Fahrverbot.
Irgendwo muss ja noch abgestuft werden...
(Ja ich finde das unmöglich. Wer schuldhaft jemand anderes tötet, sollte mindestens nie mehr ans Steuer und in den meisten Fällen eine Haftstrafe antreten müssen)
Wahrscheinlich, weil dass das erste Mal war. Im Wiederholungsfall sind die auch schon mal großzügiger.