Bei der Kommunalwahl im Juni hatte es in Langebrück massive Fälschungen gegeben. Die Landesdirektion hat den Fall jetzt intensiv geprüft. Das Ergebnis: Die Wahl bleibt trotzdem gültig.
Wenn sie ihm Wahlfälschung nachweisen. Was A: dauern könnte und B: wenn nicht er persönlich die Wahlfälschung begangen hat sondern Mitglieder seiner Partei die Autonom gehandelt haben, hat er dann Wahlfälschung betrieben, nur weil er profitiert hat? Ich glaube nicht, und dann würde er seinen erschummelten Posten behalten.
Doch auch wenn die Wahl nicht wiederholt wird, könnte er das Mandat trotzdem noch einbüßen. Denn sollte sich der Verdacht der Wahlfälschung gegen den Mann bestätigen und er deshalb rechtskräftig verurteilt werden, könnte der 44-Jährige seine sogenannte Wählbarkeit verlieren. Diese werde wegen bestimmter Straftaten aberkannt, wozu auch Wahlfälschung zählt, informiert die Landesdirektion.
Ich denke diese Urteil wird sich als fatal für die Integrität unserer Wahlen herausstellen. Denn Parteien sehen dadurch: Für den Kandidaten ist es komplett risikolos, solange er oder sie selbst nichts damit zu tun hat.