Wer Schwalben im Stall für ein Hygieneproblem hält, hat noch nie einen Stall gesehen. Als nächstes verbieten die Trottel noch, dass die Viecher, die im Stall gehalten werden, dort auf den Boden kacken, denn das ist ja auch unhygienisch.
Ganz ehrlich? Finde ich eine interessante Idee. Zu glauben man kann die Viecher davon abhalten ist natürlich idiotisch, aber der Versuch würde mehr Zeit außerhalb des Stalles für die Tiere bedeuten.
Kommt auf die Tierart an, manche Tiere kacken tatsächlich nicht da, wo sie fressen und schlafen, wenn sie die Möglichkeit dazu haben, anderen ist das scheißegal.
Das ist der größte Scheiß den ich ja gehört habe. Zum einen ist das aus Gründen des Naturschutzes einfach mist, aber auch für die Landwirte und die Tiere(Schwalben leben bevorzugt auf Betrieben mit Tieren, da es dort haufenweise Fliegen gibt), da Schwalben halt unmengen an Fliegen und Mücken, welche ansonsten auch nur den Tieren und dem Menschen auf die nerven gehen.
Ein Zertifizierungssystem, das von den Landwirten verlangt Ordnungswidrigkeiten zu begehen, ist halt Murks. Ein vernünftiger Bauernverband könnte das Thema auch problemlos per Klage lösen - der Zertifizierungstrupp sitzt in Köln und ist daher auch greifbar.
Der Punkt ist ja der, dass man ja nicht nachweisen kann, ob es überhaupt Schwalbennester gab. Zudem finde ich es zugegebenermaßen ziemlich scheiße den Landwirten da den schwarzen Peter zu zuschieben. Die Zertifizierungsstelle sagt, dass man keine Schwalbennester entfernen brauch, sagt aber auch nicht, was man stattdessen machen kann. Der Landwirt hat also nun das Problem, dass man entweder eine Ordnungswidrigkeit begeht, oder keine seiner Produkte verkaufen kann. Das Problem sind nicht die Landwirte, sondern die Zertifikate.
Um dir da mal eine. Dimension zu geben: in den Meisten FFH und Vogelschutzgrboeten schützen wir Tiere die dort zum Teil bereits ausgestorben sind, seit Jahrzehnten. Habitatsverschelchterungen für diese Arten sind trotzdem illegal. Die Handhabe ist also da.
Ich würde eine strukturierte Vorbereitung zur Begehung einer Straftat unterstellen. Ob eine Straftat durchgeführt wird oder nicht ist je nachdem nicht relevant. Müsste jetzt ins BNatSchG schauen ob das so konstruierbar ist.