Weiter keine Anklagen wegen „döp-dödö-döp“
Weiter keine Anklagen wegen „döp-dödö-döp“
Die Staatsanwaltschaft Hannover sieht es nicht als strafbar an, dass Besucher eines Schützenfestes in Kleinburgwedel „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ gesungen haben.
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7 15 ReplyNazi Parolen singen, Hass verbreiten hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.
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4 12 ReplyDu auch nicht, und trotzdem beziehst du Stellung für eine Sichtweise.
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Stimmt, sondern unsere Verfassung und das StGB.
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Gute Entscheidung, ja.
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