Berlin (ots) - Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat heute einen sechsjährigen Rechtsstreit beendet und klargestellt: Kommunen müssen das illegale Gehwegparken ahnden,...
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat heute einen sechsjährigen Rechtsstreit beendet und klargestellt: Kommunen müssen das illegale Gehwegparken ahnden, wenn zu wenig Platz für Fußgänger bleibt!
Wenn du Glück hast, ahnden sie ab 2030 auch, wenn jemand am Radweg parkt.
Der Witz ist ja, eh die Klausel „wenn zu wenig Platz für Fußgänger bleibt“. Damit ist es Gerichtsfest klar gestellt, dass „da ist doch genug Platz, geh doch einfach außen rum“ Gehwegparken legal macht.
Eine zukünftige Entscheidung für das Radwegparken wird sicher genau so lauten, und effektiv ändert sich weder für Fußgänger noch für Radfahrer irgendetwas.
Ganz unten im Artikel steht als Kontext, dass mindestens 1,8 Meter für Fußgänger frei bleiben müssen. Das dürfte Parken auf den meisten Gehwegen verbieten:
Zum Hintergrund: Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Gehwegparken eindeutig: "Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern ggf. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt" (§42 StVO, Zeichen 315 Parken auf Gehwegen). Dies ist nach allgemein anerkannten Regeln der Technik eine Mindest-Gehwegbreite von 1,80 m.
Vielleicht lebe ich auch in einer komischen Stadt, aber das würde effektiv sämtliche Altbauviertel zu Verbotszonen machen. Der Gehweg vor meinem Haus ist insgesamt nicht mal 1,80m breit.
Wenn es tatsächlich forciert wird (was ich noch immer nicht glaube), würde ich mich sehr freuen. Erst recht weil die Karren halt auch immer fetter werden, und die stellen den neuen Überschuss natürlich nicht in Richtung der Fahrbahn hin.
Hier sind die meisten Gehwege nämlich auch weit unter 1,8 Metern. Stell neben dem Auto also noch die Mülltonnen raus und du passt selbst als einzelne Person kaum noch durch. Auf der anderen Straßenseite ist es noch schlimmer, da sind es teilweise vielleicht 50 cm. Bissel Wildwuchs der Hecke dazu und es ist praktisch komplett blockiert.
Ich muss sagen, mich überrascht das Gehsteigparken. Bei uns in Österreich ist das eine absolute Ausnahme. Kann natürlich sein, dass die Rechtslage geringfügig anders ist.
Mir wurde vor der Fahrprüfung (in Deutschland) gesagt, dass ich nie auf dem Gehweg fahren darf. Also einen abgesenkten Gehweg kreuzen, um aus einem Hof auszufahren, das geht. Aber auf einem Gehweg entlangfahren, dann könnte ich mir direkt überlegen, wann ich die Wiederholungsprüfung machen will.
Ich denke, das Problem ist, dass es eben nicht geahndet wird/wurde. Die meisten Verkehrsteilnehmer lernen die Straßenverkehrsordnung nur dann wirklich kennen, wenn ein Knöllchen in der Windschutzscheibe hängt.
Also mich hatte es tatsächlich auch überrascht, als ich in der Fahrschule erzählt bekommen habe, dass das kriminell ist. Wenn man es ständig sieht, geht man irgendwann davon aus, dass das wohl so richtig ist.
In meiner Stadt ist es praktisch überall in jedem Wohngebiet, mit den meisten Gehsteigen auch weit unter 1,8 Metern breite. Hab mittlerweile richtig einen Hals weil die Karren dazu auch noch so dermaßen fett geworden sind.
Ich kann halt nur für mich sprechen. Auf meinen täglichen Strecken sehe ich unzählige Autos die mit respektloser Selbstverständlichkeit auf Radwegen geparkt werden. Auf Fußwegen sehe ich keine Autos stehen.
Ab und an mal in Einfahrten einfach quer über Rad- und Fußweg, aber die absolute Mehrheit benutzt hier nur den Radweg als Bedarfsparkplatz.
Ah okay. Ich sehe jedes mal, wenn ich vor die Tür gehe, so 5 Autos auf Fußwegen, die Radwege sind aber meistens frei. So unterschiedlich kann die Realität aussehen.