Cannabis ist teilweise legal. Doch was gilt im Straßenverkehr? Ein Papier aus dem Bundesverkehrsministerium zeigt nun: Vor allem für Fahranfänger könnten künftig strenge Regeln gelten. Von Moritz Rödle.
Weil der Cannabis-Wirkstoff im Blut deutlich länger nachgewiesen werden kann, käme das einem kompletten Cannabis-Konsum-Verbot für alle Fahranfänger und Menschen unter 21 Jahren gleich, die zumindest gelegentlich Autofahren wollen.
Der Blutalkoholpegel baut sich innerhalb einiger Stunden ab, der THC-Wert nicht.
Man sollte bei sowas aber nicht die Abbaugeschwindigkeit betrachten, sondern die Auswirkungen, die der Stoff auf das Fahrverhalten hat. Die Regeln sollen schließlich die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen.
Wenn das THC nach zwei Tagen signifikant die Reaktionszeit erhöht, dann sollem Fahranfänger (und wahrscheinlich alle anderen auch) bitte nicht fahren dürfen.
Ist so. Einen halben bis ganzen Tag später vielleicht.
Noch dazu ist THC eben kein Gift, und der Abbau ist viel unterschiedlicher. ZB haben Menschen mit höherem Fettanteil das wahrscheinlich länger im Blut. Es wird auch im Fett eingelagert, heißt eine Diät könnte legal fahruntauglich machen, weil die Stoffe aus dem Fettgewebe wieder frei werden.
Schon klar, bei den Nachweisverfahren wird aber, wenn ich das richtig verstanden habe, nicht das THC selbst, sondern das Abbauprodukt THC-COOH nachgewiesen, das noch lange nach dem Konsum und dem THC-Rausch im Körper verbleibt.
Da steht doch "als Fahrer [...] zu sich nimmt" (direkter zeitlicher Zusammenhang), "...oder unter der Wirkung die Fahrt antritt". Ob "noch nachweisbar aber nicht mehr berauscht" jetzt als "unter der Wirkung" gilt, finde ich zumindest diskussionswürdig.