BMWSB, BMWK und BMJ einigen sich auf gerechte Verteilung des CO2-Preises zwischen Vermietern und Mietern
2022 wurde im Osterpaket beschlossen, das Vermieter bei schlecht isolierten Wohnungen an den CO2-Kosten beteiligt werden können:
Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz (>=52 kg CO2/m2/a) übernehmen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter zehn Prozent der CO2-Kosten. Wenn das Gebäude jedoch mindestens dem sehr effizienten Standard (EH 55) entspricht, müssen die Vermieter keine CO2-Kosten mehr tragen. Ausnahmen kann es geben, wenn Vermieter, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Milieuschutzgebieten, keinen Beitrag zur energetischen Sanierung leisten können.
Das mit der schlechten Isolierung trifft auf mich zu, und ich sitze auf einer Gasheizung. Wie kann ich diese Kosten vom Vermieter zurückfodern?
Da steht oben oben rechts drauf wie viel co2 pro Jahr pro Quadratmeter anfallen. Dann kannst du hier (https://www.haus-und-grund.com/co2-kostenaufteilung_8-2023.html) sehen wie hoch dein Anteil an den Kosten ist und wie viel vom Vermieter übernommen wird.
Das ganze wird dann mit deiner Nebenkostenabrechnung verrechnet. Wenn der Posten nicht auftaucht solltest du die Rechnung anfordern, dort wird aufgelistet wie hoch der Anteil CO2 Kosten ist an den Gesamtkosten. Dann kannste ja alles nochmal nachrechnen und wenns nicht passt anmerken und eine neue Abrechnung anfordern.