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Der Donnersdachs empfiehlt: Besser keine gefundenen Geweihe aus dem Wald mitnehmen. Das ist strafbar.

Von Oktober bis Dezember werfen Rehe ihr Geweihgabeln ab und Hirsche entledigen sich im Februar bis April ihrem Kopfputz.

Mitnehmen darf man diese jedoch nicht, die gelten als "Jagdtrophäe" und man macht sich somit der Wilderei strafbar, wenn man es mitnimmt.

Kleiner Tipp: Wenn man ein Geweih findet, einfach merken wo es liegt und den zuständigen Waidmann um Erlaubnis fragen.

Das gilt übrigens in ganz Deutschland und Österreich, in der Schweiz darf man in einigen Kantonen sammeln, wobei dort leider viele "Geweihsammler" die Umwelt empfindlich stören.

Ein Artikel dazu

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  • Ich hab das kurz recherchiert und festgestellt, dass die juristische Kommentarliteratur das offenbar auch so sieht.

    Bonusinfo: Für die Strafbarkeit ist Vorsatz erforderlich, es muss einem also zumindest grenzwertig bewusst sein, dass es verboten sein könnte. Mir wäre trotz juristischer Vorbildung nicht ansatzweise in den Sinn gekommen, dass ein abgestoßenes Geweih eine "dem Jagdrecht unterliegende Sache" ist. Die Beweisführung halte ich deshalb für einigermaßen schwierig. Wer es also nicht wusste, braucht alte gefundene Geweihe nicht vorsorglich verstecken.

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