Dass Dooringzonen und Radwege in dem Artikel immer wieder in einen Topf geworfen werden, ist übrigens kein Zufall. Radwege, insbesondere die, die lediglich durch einen weißen Streifen auf der Fahrbahn markiert sind, liegen nämlich in der Regel genau in dieser Dooringzone. Das ist keine brauchbare Fahrradinfrastruktur, und mMn darf man als Radfahrer*in diese gar nicht benutzen, weil man nämlich die Dooringzone freihalten muss.
Ich bin gluecklicherweise schon seit nem Jahrzehnt nicht mehr auf deutschen Radwegen unterwegs - aber frueher hab ich den Leuten immer erklaert dass der Streifen dafuer da ist dass man als Radfahrer weiss dass man da grob links davon fahren muss.
Die sollten halt eigentlich alle noch durchgehend Querstreifen bekommen, damit es komplett offensichtlich ist. Rechtlich musst du ja eh Abstand halten zu geparkten Autos, also solche Spuren ganz einfach als Dooringzone behandeln.
Solche Radspuren deshalb ganz einfach als Dooringzone behandeln. Rechtlich darfst du nämlich ohnehin nicht in denen fahren, da du einen Meter zu den Türen an Abstand halten musst.
Nein, die Randspuren haben afaik rechtlich gesehen die höhere Bedeutung. Dh wenn da ein Radfahrstreifen ist, muss die Abstandsregel nicht beachtet werden
Radspuren sind grundsätzlich nicht benutzungspflichtig, wenn sie kein blaues Schild haben. Und selbst dann gilt soweit ich weiß die Abstandsregel mit Priorität, da du dich im Falle eines Dooringfalls selbst Strafbar machst, weil du nicht genug Abstand gehalten hast.